Vollständige Auslagerung
Ihrer internen Meldestelle

Vollständige Auslagerung
Ihrer internen Meldestelle

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Ihrer internen Meldestelle

Hinweisgeberschutz Sozialwirtschaft.

Bearbeitung durch erfahrene Rechtsanwälte.

Schnelle Einrichtung, keine zusätzliche Software.

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Schnelle Einrichtung, keine zusätzliche Software.

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In wenigen Schritten

Einfache Auslagerung Ihrer Meldestelle

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Outsourcen Sie Ihre Meldestelle unkompliziert in nur wenigen Klicks. Sparen Sie Zeit und Kosten.

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Einfache und kostengünstige Lösung

Einfache und kostengünstige Lösung

Einfache und kostengünstige Lösung

Die Meldestelle Sozialwirtschaft bietet allen Unternehmen, insbesondere denen aus dem Bereich der Sozialwirtschaft, eine einfache und kostengünstige Lösung für die Auslagerung Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen internen Meldestelle. Beschäftigungsgeber können an uns alle Aufgaben, welche die interne Meldestelle nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wahrnehmen muss, delegieren.

Die Meldestelle Sozialwirtschaft bietet allen Unternehmen, insbesondere denen aus dem Bereich der Sozialwirtschaft, eine einfache und kostengünstige Lösung für die Auslagerung Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen internen Meldestelle. Beschäftigungsgeber können an uns alle Aufgaben, welche die interne Meldestelle nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wahrnehmen muss, delegieren.

Die Meldestelle Sozialwirtschaft bietet allen Unternehmen, insbesondere denen aus dem Bereich der Sozialwirtschaft, eine einfache und kostengünstige Lösung für die Auslagerung Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen internen Meldestelle. Beschäftigungsgeber können an uns alle Aufgaben, welche die interne Meldestelle nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wahrnehmen muss, delegieren.

Expertise in der
Sozialwirtschaft

Expertise in der
Sozialwirtschaft

Expertise in der
Sozialwirtschaft

Alle eingehenden Meldungen werden von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geprüft und bearbeitet. Unser Team zeichnet sich durch eine jahrzehntelange Beratungserfahrung in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts aus. Unser Fokus liegt auf der Sozialwirtschaft. Gleich ob Pflege, Gesundheitswesen, Bildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Kindertagesstätten, Rettungsdienste, kirchliche Einrichtungen oder Servicegesellschaften – wir kennen Ihre branchenspezifischen Besonderheiten.

Alle eingehenden Meldungen werden von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geprüft und bearbeitet. Unser Team zeichnet sich durch eine jahrzehntelange Beratungserfahrung in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts aus. Unser Fokus liegt auf der Sozialwirtschaft. Gleich ob Pflege, Gesundheitswesen, Bildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Kindertagesstätten, Rettungsdienste, kirchliche Einrichtungen oder Servicegesellschaften – wir kennen Ihre branchenspezifischen Besonderheiten.

Alle eingehenden Meldungen werden von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geprüft und bearbeitet. Unser Team zeichnet sich durch eine jahrzehntelange Beratungserfahrung in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts aus. Unser Fokus liegt auf der Sozialwirtschaft. Gleich ob Pflege, Gesundheitswesen, Bildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Kindertagesstätten, Rettungsdienste, kirchliche Einrichtungen oder Servicegesellschaften – wir kennen Ihre branchenspezifischen Besonderheiten.

Fokus Sozialwirtschaft: Unser Team

Portrait von Dr. Hans-Eduard Hille

Dr. Hans-Eduard Hille

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Portrait von Manfred Beden

Manfred Beden

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Portrait von Dr. Yannik Beden, M.A.

Dr. Yannik Beden, M.A.

Rechtsanwalt

Portrait von Julia Schomer

Julia Schomer

Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht

Alle eingehenden Meldungen werden von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geprüft und bearbeitet.

Service

Unser Leistungsspektrum

Wir stellen alle gesetzlich vorgeschriebenen Meldekanäle bereit, die Sie für Ihre Belegschaft vorhalten müssen.

Hinweisgeber können Meldungen an ein speziell für Ihr Unternehmen erstelltes E-Mail-Postfach (musterunternehmen@meldestelle-sozialwirtschaft.de) versenden oder unsere Telefon-Hotline für die Abgabe von Meldungen verwenden.

Auf Wunsch der hinweisgebenden Person ermöglichen wir auch eine persönliche Zusammenkunft für die Entgegennahme einer Meldung. Alternativ kann die persönliche Zusammenkunft mit Einwilligung der hinweisgebenden Person durch eine Videokonferenz ersetzt werden.

Gehen Meldungen über unsere Meldekanäle ein, beginnt mit deren Entgegennahme unsere Bearbeitung. Wir prüfen, ob der gemeldete Sachverhalt in den Anwendungsbereich des HinSchG fällt und ob die Meldung stichhaltig ist. Irrelevante Meldungen werden aussortiert. Bei stichhaltigen Meldungen ergreifen wir Folgemaßnahmen und erstellen Ihnen einen Bericht mit weiteren Handlungsempfehlungen.

Illustration eines Mannes der etwas in ein großes Ohr flüstert
Illustration eines Mannes der etwas in ein großes Ohr flüstert
Illustration eines Mannes der etwas in ein großes Ohr flüstert

Meldung via

E-Mail

Meldung via

E-Mail

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E-Mail

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Telefon

Meldung via

Telefon

Meldung via

Telefon

Meldung via

persönlicher

Zusammenkunft

Meldung via

persönlicher

Zusammenkunft

Meldung via

persönlicher

Zusammenkunft

Meldung via

via Videokonferenz

Meldung via

Videokonferenz

Meldung via Videokonferenz

Entgegennahme / Bearbeitung /

Handlungsempfehlung für Sie

Alle eingehenden Meldungen werden von Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälten geprüft und bearbeitet.

Entgegennahme / Bearbeitung /

Handlungsempfehlung für Sie

Alle eingehenden Meldungen werden von Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälten geprüft und bearbeitet.

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Handlungsempfehlung für Sie

Alle eingehenden Meldungen werden von Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälten geprüft und bearbeitet.

Angebot

Unser Angebot

Vollständige Auslagerung der internen Meldestelle

Aufgabenwahrnehmung durch qualifizierte Juristen

Persönliche Ansprechpartner für enge und konstruktive Zusammenarbeit

Keine komplizierte Implementierung von Softwareprodukten

Konformität mit HinSchG und DSGVO

Serverstandort in Deutschland

Transparente und faire Kosten durch monatliche Festpreise

50 bis 100 Beschäftigte

39,00 € / Monat

(zzgl. USt.)

101 bis 300 Beschäftigte

59,00 € / Monat

(zzgl. USt.)

301 bis 1000 Beschäftigte

69,00 € / Monat

(zzgl. USt.)

Weniger als 50 oder mehr als 1000 Beschäftigte? Preis individuell auf Anfrage

Weniger als 50 oder mehr als 1000 Beschäftigte? Preis individuell auf Anfrage

Vollständige Auslagerung
Ihrer Meldestelle.

Starten Sie jetzt mit wenigen Klicks und sparen Sie Zeit und Kosten, indem Sie unserem Team den Betrieb Ihrer Meldestelle überlassen.

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In guten Händen:
Vorteile der Meldestelle Sozialwirtschaft.

In kleinen und mittelgroßen Unternehmen ist eine Besetzung der internen Meldestelle mit eigenen Beschäftigten oftmals nicht die optimale Lösung. Je kleiner die Belegschaft, desto größer wird die Gefahr eines Interessenkonflikts, wenn eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingehende Meldungen bearbeiten. Auch die Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität der im Zusammenhang mit einer Meldung stehenden Personen kann besser gewahrt werden, wenn die Meldestelle von außenstehenden Dritten betrieben wird. Nicht zuletzt müssen eigene Beschäftigte kostspielig geschult werden, um die notwendige Fachkunde sicherzustellen.

Hinweisgeberschutz muss weder kompliziert noch teuer sein.

In kleinen und mittelgroßen Unternehmen ist eine Besetzung der internen Meldestelle mit eigenen Beschäftigten oftmals nicht die optimale Lösung. Je kleiner die Belegschaft, desto größer wird die Gefahr eines Interessenkonflikts, wenn eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingehende Meldungen bearbeiten. Auch die Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität der im Zusammenhang mit einer Meldung stehenden Personen kann besser gewahrt werden, wenn die Meldestelle von außenstehenden Dritten betrieben wird. Nicht zuletzt müssen eigene Beschäftigte kostspielig geschult werden, um die notwendige Fachkunde sicherzustellen.

Hinweisgeberschutz muss weder kompliziert noch teuer sein.

Langjährige Beratungserfahrung in der Sozialwirtschaft

Bearbeitung von Meldungen ausschließlich durch Juristen

Sicherstellung der Vertraulichkeit

Keine Interessenkollisionen

Keine teure Fortbildung eigener Beschäftigter

Illustration von zwei Männern, die sich gegenseitig etwas ins Ohr flüstern
Illustration von zwei Männern, die sich gegenseitig etwas ins Ohr flüstern
Illustration von zwei Männern, die sich gegenseitig etwas ins Ohr flüstern

Häufig gestellte Fragen

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz werden Unternehmen zahlreiche Pflichten auferlegt. Ein guter Überblick zu den wesentlichen Vorgaben ist deshalb von Vorteil. Nachstehend finden Sie schnell verständliche Informationen zu den wichtigsten Punkten rund um den Hinweisgeberschutz und die interne Meldestelle.

Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?


Wann liegt ein Verstoß im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes vor?


Was ist die „interne Meldestelle“?


Müssen alle Unternehmen interne Meldestellen einrichten und betreiben?


Dürfen Unternehmen externe Dritte mit der Aufgabenwahrnehmung der Meldestelle betrauen?


Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die vorzuhaltenden Meldekanäle?


Welche Risiken drohen, wenn Unternehmen keine Meldestelle einrichten und betreiben?


Können auch Service- oder Betriebsgesellschaften ihre interne Meldestelle an die Meldestelle Sozialwirtschaft auslagern?


Warum sollte der Betrieb der Meldestelle an die Meldestelle Sozialwirtschaft ausgelagert werden?


Sie benötigen noch weitere Informationen zu unseren Angeboten und Leistungen?

Kein Problem! Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: